Wenn Sie einen Rechtsrat benötigen, können Sie die voraussichtlich entstehenden Kosten bei uns erfragen.
Die anwaltlichen Gebühren sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz festgelegt. Sie richten sich in den meisten Fällen nach dem Streitwert und dem Auftrag (Beratung, außergerichtliche Vertretung, Prozessvertretung). Ob Sie weitergehende Aufträge erteilen und damit höhere Kosten entstehen, können Sie nach der Beratung durch uns jederzeit selbst entscheiden.
Die Gebühr für die Erstberatung von Verbrauchern ist begrenzt und beträgt maximal 190,00 € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Streitwerten bis 6.000,00 € ist die Erstberatungsgebühr in der Regel geringer.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, ist zu beachten, dass diese nicht in allen Fällen eintrittspflichtig ist. Auch hierüber beraten wir Sie im Einzelfall. Eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung ist in jedem Fall von Ihnen zu tragen.
Mandanten mit geringem Einkommen beraten wir über die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe. |